
Ziegenbock Hui Buh wurde mit der Flasche aufgezogen. © Privat
„Hui Buh“: Tränen im Gericht - Ziege darf nicht zur Familie zurück
Magdalena Anders und ihre Mutter zogen den Ziegenbock „Hui Buh“ mit der Flasche auf. Das Landratsamt München nahm ihnen das Tier weg. Die Familie will das aber nicht aufgeben.
München – Am Ende flossen bei Magdalena Anders (29) die Tränen. Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Ihr geliebter Ziegenbock „Hui Buh“ darf nicht zu ihr und ihrer Mutter Elisabeth Anders (55) zurück. Die beiden Frauen aus Unterhaching (Kreis München) hatten das eineinhalb Jahre alte Tier mit der Flasche aufgezogen, nachdem es von der Mutter verstoßen worden war.
„Hui Buh“ durfte kein normales Ziegenleben führen - Landratsamt nimmt Familie Tier weg
Doch: Ein normales Ziegenleben führte „Hui Buh“ nicht. Er war in keine Herde integriert, schlief nachts im Haus und fuhr im Auto mit. Wegen nicht-artgerechter Haltung nahm das Landratsamt München im April der Familie das Tier weg. „Hui Buh“ lebt jetzt auf dem Gnadenhof Gut Streiflach in Germering (Kreis Fürstenfeldbruck). Gegen die Entscheidung hatte Magdalena Anders Klage eingereicht.

Elisabeth Anders (r) und Tochter Magdalena Anders zeigen ein Bild vom Ziegenbock "Hui Buh". Die Familie hatte das Tier Zuhause aufgepäppelt© picture alliance/dpa / Matthias Balk
„Hui Buh“ sei krank gewesen und hätte eine intensive Einzelbetreuung benötigt, argumentierte sie. Eine Vergesellschaftung mit anderen Ziegen sei deshalb lange Zeit nicht möglich gewesen. „Er konnte nicht eigenständig trinken“, erklärte sie. Weil „Hui Buh“ nicht im kalten Stall übernachten konnte, hätte er im Haus einen eigenen Schlafplatz gehabt. Trotzdem, so beteuerte Magdalena Anders, hätten sie vorgehabt, dem Ziegenbock ein Leben mit Artgenossen zu ermöglichen. Ihr Vater hätte bereits geplant, zwei weitere Ziegen zu kaufen. „Wir wollten ihn integrieren“, sagte Anders.
Familie verstieß gegen Tierschutzgesetz - „Hui Buh“ weiß wahrscheinlich nicht, dass er eine Ziege ist
Gegen sie und ihre Mutter hatte das Landratsamt Erding bereits zuvor ein Halteverbot für Paarhufer erlassen. Die beiden hatten im Kreis Erding eine Herde Ziegen und Pferde gehalten. Dabei wurden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Bei „Hui Buh“ kritisierte das Landratsamt München eine Vermenschlichung: „Sie haben ihn im Schlafzimmer gehalten und im Bett schlafen lassen“, warf Amtstierärztin Andrea Jahrbeck der Familie vor. Noch immer fühle sich „Hui Buh“ eher zu Menschen als zu Ziegen hingezogen. „Er weiß wahrscheinlich bis heute nicht, dass er eine Ziege ist“, sagte Jahrbeck.

Gerd Walther, Tierpfleger, streichelt Ziegenbock "Hui Buh" in einem Freigehege auf dem Gnadenhof Gut Streiflach.© picture alliance/dpa / Matthias Balk
Familie Anders will weiter um „Hui Buh“ kämpfen
Das Medieninteresse an dem Fall war groß, viele Pressevertreter waren bei der Verhandlung vor Ort. Letztlich entschied das Gericht, dass „Hui Buh“ auf dem Gnadenhof bleibt. Die Wegnahme sei zwar eine strenge Ermessensentscheidung des Landratsamts gewesen, sagte der Richter. „Aber die Maßnahme ist rechtlich nicht zu beanstanden.“ Familie Anders will weiter um „Hui Buh“ kämpfen. „Aufgeben werden wir definitiv nicht“, betonte Magdalena Anders.
Quelle: https://www.merkur.de/lokales/muenchen- ... 18034.html